Zum Hauptinhalt
Suche

Hallenbau - Muss ich mich um die Statik der Halle kümmern?

veröffentlicht am

Bevor eine Baugenehmigung erteilt wird, muss die Statik des Gebäudes von einem öffentlich bestellten Prüfsachverständigen geprüft werden. Dauer und Aufwand dieser Prüfung hängt vor allem von der Komplexität des Bauwerks ab, aber auch von dessen Standort, da von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgaben beachtet werden müssen.

Stufe 1: Prüffähige Statik

Dieses Dokument ist der Nachweis eines Sachverständigen für die Standsicherheit eines Gebäudes. Zusammen mit den erforderlichen Plänen können diese Berechnungen zur amtlichen Prüfung eingereicht werden. Es hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab, wie lange der Prüfprozess dauert!

Stufe 2: Geprüfte Statik

Der beauftragte Gutachter erteilt mit seiner Unterschrift keine Baufreigabe, er bescheinigt lediglich, dass die Standsicherheit auf Basis der eingereichten Unterlagen gewährleistet ist. Der Gutachter führt seine Arbeit im Rahmen des von der örtlichen Behörde erteilten Prüfauftrags aus und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.

Tipp: Der Prüfungszeitraum lässt sich verkürzen, wenn man der zuständigen Behörde einen Sachverständigen empfiehlt, mit dem man gute Erfahrungen gemacht hat. Unser Losberger De Boer Team verfügt bundesweit über entsprechende Kontakte.

Sie haben bereits konkrete Vorstellungen wie Ihre Halle aussehen soll? Dann konfigurieren Sie diese mit unserem Hallenkonfigurator!

Jetzt kostenlos konfigurieren!